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für Gerichte,
Staats-
und Anwaltschaft

Information für Gerichte, Staats- und Anwaltschaft


Welche Gutachtenstandards gibt es?


Im Kindschaftsrecht

Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 hat Mindestanforderungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht entwickelt, zu finden auf der folgenden Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Link öffnen

In der Aussagepsychologie

In der Aussagepsychologie richtet sich die Begutachtung nach den Urteilen des BGHs zu wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen, v.a. BGHSt 45, 164.

Prognosegutachten

Für Prognosegutachten hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mindestanforderungen entwickelt.
Zu finden in: Bötticher A., Kröber H-L, Müller -Isberner R, Böhm KM, Müller-Metz (2007), Forens Psychiatr Psychol Kirminol 1: 90-100.

Schuldfähigkeitsgutachten

Für Schuldfähigkeitsgutachten hat ebenfalls eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mindestanforderungen entwickelt.
Zu finden in: Bötticher A, Nedopil N, Bosinski HA, Saß H (2007), Forens Psychiatr Psychol Kirminol 1: 3-9.

Methodenkritische Stellungnahme

Eine methodenkritische Stellungnahme geht der Frage nach: genügt gutachterliches Handeln und Schlussfolgern und die schriftliche Beschreibung der gutachterlichen Tätigkeit methodischen Standards? An diese Tätigkeit sind mindestens so hohe Anforderungen zu stellen wie an Gutachten selbst.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Dr. Anja Kannegießer, unter a.kannegiesser@kompetenz-rpm.de

Diese Informationsseite befindet sich im Aufbau und wird in Kürze um weitere Ausführungen ergänzt.