Peer-Review-Verfahren für aussagepsychologische Gutachten
Aussagepsychologische Gutachten spielen in vielen Strafverfahren eine bedeutende Rolle und unterstützen Richter in ihrer Urteilsfindung. Insbesondere in Verfahren wegen sexueller Gewalt kommt es häufig zu Konstellationen, in denen sich die Aussage der beschuldigten Person und die des potentiellen Opferzeugen gegenüberstehen. Insbesondere in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen untersuchen aussagepsychologische Gutachten die Erlebnisbasis der Angaben.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Juli 1999 (BGHSt 45, 164) wissenschaftliche Mindestanforderungen an aussagepsychologische Begutachtung formuliert und damit Qualitätskriterien für die Gutachtenerstellung aufgestellt. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien ist wesentlich.
Das Kompetenzzentrum für Gutachten möchte daher mit dem Pilotprojekt „Professionelle Selbstkontrolle – Online-Peer-Review-Verfahren in der aussagepsychologischen Begutachtung“ einen Beitrag zur Qualitätssicherung dieser Gutachten leisten. Als Basis diente das aus der wissenschaftlichen Publikation bekannte Peer-Review-Verfahren, das an die besonderen Anforderungen angepasst wurde.
Um ein objektives, reliables, valides und effizientes Verfahren zu entwickeln, wurden in mehreren Projektphasen ein Beurteilungsbogen sowie Standards für die organisatorische Durchführung entwickelt. Diese wurden in einer Pilottestung erprobt. Abschließend erfolgte die Evaluation des Verfahrens.
Es lässt sich festhalten, dass das im Pilotprojekt entwickelte Peer-Review-Verfahren geeignet ist, zur Qualitätsverbesserung von (aussagepsychologischen) Gutachten eingesetzt zu werden. Dies bestätigt die hohe Übereinstimmung bei den Beurteilungen und die Rückmeldungen der Teilnehmer. Die im Rahmen des Projekts identifizierten Fachthemen und die sich daraus ergebenden Problemstellungen bieten konstruktive Ansatzpunkte für eine vertiefte interdisziplinäre Diskussion. Gerade durch einen (interdisziplinären) Fachaustausch kann die Qualität in der Begutachtung kontinuierlich verbessert werden.
Das Pilotprojekt wurde vom Kompetenzzentrum für Gutachten durchgeführt und gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Deutschen Chirurgiestiftung sowie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen
Abschlussbericht zum Pilotprojekt (Langfassung)
Kurzbericht zum Pilotprojekt
Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an info@kompetenz-rpm.de.