KRPM-Peer-Review

Professionelle Selbstkontrolle
Kompetenzzentrum für Gutachten

Gefördert durch:

bmjv
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Über das Projekt

Diverse Medienberichte haben die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Frage nach der Qualität forensischer Gutachten – gerade im Bereich des Familienrechts – gelenkt.
In den vergangenen Jahren wurde viel getan, um die Qualität von Gutachten zu verbessern. Zusammen mit anderen Berufsverbänden und Kammern haben wir unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ erarbeitet. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts erstmals konkrete berufliche Qualifikationsanforderungen an Sachverständige in Kindschaftssachen festgelegt.
Das Thema ist und bleibt Teil der politischen Agenda. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Qualitätsentwicklung und -sicherung des Gutachterwesens in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden voranzubringen und verbindlich auszubauen. Auf dieser Grundlage bedarf es konkreter Maßnahmen zur Einhaltung und Konkretisierung der entwickelten Standards. Hier greift das Kompetenzzentrum für Gutachten den Diskussionsvorschlag von Rainer Banse (Banse (2017). Qualitätssicherung von rechtspsychologischen Sachverständigengutachten durch ein moderiertes Peer-Review-Verfahren: ein Vorschlag zur Diskussion, PdR, 2, 113 ff.) in modifizierter Weise auf.
Das Peer-Review-Verfahren wird vielfach zur Qualitätsprüfung und Bewertung von Beiträgen vor deren Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften eingesetzt. Hierbei geben sich Kolleginnen und Kollegen anonym fachliche Rückmeldung zu ihren Beiträgen. Ein solches Peer-Review-Verfahren soll nun für das Gutachterwesen in einem Pilotprojekt erprobt werden.
Dabei ist zu betonen, dass es im Pilotprojekt nicht um die Einführung einer „Instanz für Obergutachten“ geht, sondern um die Entwicklung eines selbstkorrigierenden Feedback-Systems im Gutachterwesen auf der Basis kollegialer Zusammenarbeit.
Perspektivisch gesehen kann so ein Qualitätsmanagement aussehen, das an den Gutachten selbst ansetzt.

Projektablauf
Einzelsachverständige (Diplom oder Master in Psychologie; mind. 6 Jahre Gutachtertätigkeit und mind. 50 erstellte Gutachten oder vergleichbare Qualifikationen) und Gutachteninstitute [Zusammen-schlüsse von mindestens zwei Sachverständigen (Diplom/Master Psychologie)] sind aufgerufen, sich an dem Pilotprojekt zu beteiligen und anonymisierte Gutachten einzureichen.
Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden. Über einen Algorithmus werden jedem Reviewer zwei anonymisierte Gutachten zufällig zugewiesen, die das Gutachten im sogenannten „double-blind-Modus“ gegenlesen. Sowohl der Verfasser als auch die Reviewer bleiben anonym. Das Gutachten wird anhand eines detaillierten Beurteilungsbogens und eines übergeordneten Beurteilungsbogens online eingeschätzt. Der Einzelsachverständige bzw. das jeweilige Institut bekommt die Ergebnisse zur Kenntnis und zur Stellungnahme. Nach dem Abschluss des Einschätzungsverfahrens erfolgt eine Beurteilung des Reviewers und der/des Sachverständigen zum Inhalt und zur Umsetzung der Beurteilungsbögen und des Verfahrens.
Die Beurteilungsbögen und Stellungnahmen werden aufbereitet einem Fachgremium vorgelegt. Dem Fachgremium gehören die Vertreterinnen bzw. Vertreter der beteiligten Institute, die Einzelsachver-ständigen und weitere namenhafte Experten aus Praxis und Wissenschaft an. Zudem wird die „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ einbezogen.
Das Fachgremium wird bei divergierenden Auffassungen von Verfassern und Reviewern einzelne Fachfragen diskutieren und anschließend eine inhaltliche Stellungnahme zum jeweiligen Themenkomplex abgeben. Außerdem wird sich das Fachgremium mit den Rückmeldungen der Reviewer zu den Beurteilungsbögen und dem Verfahren auseinandersetzen und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Optimierung des Review-Verfahrens und zu Weiterentwicklung der Beurteilungsbögen formulieren. Auch sollen die Ergebnisse mit der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015“ diskutiert werden.
Abschließend soll im Projektbericht die Darstellung der gesamten Ergebnisse erfolgen.