Voraussetzungen zur Teilnahme am Online Peer-Review-Verfahren im Strafrecht
Sie möchten am Projekt teilnehmen und erfüllen die nachfolgenden Qualifikationen? Dann melden Sie sich gerne hier an.
Qualifikation der Sachverständigen
- Supervisoren der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs oder
- Diplom oder Master in Psychologie und mind. 6 Jahre Gutachtertätigkeit und mind. 50 erstellte Gutachten oder
- vergleichbare Qualifikationen (z.B. erfahrene Sachverständige mit einschlägigen Publikationen, Vortragstätigkeit o.ä.)
Einzelsachverständige
- Übersendung von maximal zwei Gutachten (aus abgeschlossenen Verfahren, zu mindestens zwei unterschiedlichen gerichtlichen Fragestellungen, nicht älter als drei Jahre).
- Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden.
Gutachteninstitute
Als Gutachteninstitut gelten Zusammenschlüsse von mindestens zwei Sachverständigen (Diplom/Master Psychologie) mit interner Qualitätskontrolle. Die von den Instituten genannten Teilnehmer müssen die Qualifikation der Sachverständigen erfüllen.
- Übersendung von mindestens zwei und maximal fünf Gutachten (aus abgeschlossenen Verfahren, von jeweils unterschiedlichen Sachverständigen, zu mindestens zwei unterschiedlichen gerichtlichen Fragestellungen, nicht älter als drei Jahre).
- Nennung der Anzahl der eingereichten Gutachten entsprechende Anzahl von Reviewern. Diese müssen nicht identisch mit den Gutachtenverfassern sein, jedoch müssen sie die genannten Qualifikationsanforderungen an Sachverständige erfüllen.
- Für jedes eingereichte Gutachten müssen zwei Gutachten gegengelesen werden.
- Anmeldung: jeder am Review teilnehmende Sachverständige meldet sich bitte einzeln an und benennt dabei das Gutachteninstitut
Weitere Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.
- Es erfolgt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€/Gutachten für die Anonymisierung der Gutachten nach dem bereitgestellten Leitfaden zur Anonymisierung.
- Die Teilnahme darf nach außen kenntlich gemacht werden.