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Familienrecht


Wer?

Das Familiengericht gibt ein Gutachten in Auftrag, von dem es sich Hilfe zur Klärung oder Lösung der gerichtlichen Fragestellungen erhofft. Die wörtliche Fragestellung des Gerichts an den Sachverständigen1 finden Sie im schriftlichen Beschluss des Gerichts.

Ausgehend von den psychologischen und im Einzelfall klinischen Fragestellungen des Gerichts erstatten überwiegend Psychologen und Mediziner Gutachten im Familienrecht. Aber auch Pädagogen und Sozialpädagogen können mit einer anerkannten Zusatzqualifikation als Gutachter beauftragt werden. Alle Sachverständigen sollten über besondere Kenntnisse des Familienrechts in Theorie und Praxis verfügen.

Wie?

Grundsätzlich führen Sachverständige ausführliche und strukturierte Gespräche mit den Beteiligten und setzen auch Fragebögen, psychodiagnostische Testverfahren, ein. Das hilft ihnen, Ihre und die familiäre Situation besser zu verstehen. Es gibt aber keinen genau festgelegten Ablauf: Sachverständige passen ihr Vorgehen der Situation der Familie und der gerichtlichen Fragestellungen an.

Hinweise zum gutachterlichen Vorgehen finden Sie in den Mindestanforderungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 auf der folgenden Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

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Das Gericht setzt den Sachverständigen eine Frist, bis wann sie ihr Gutachten zu erstatten haben. Die Dauer ist je nach Fall unterschiedlich lang. Sachverständige werden vom Gericht für ihre Tätigkeit mit 100 Euro je Stunde entschädigt. Welchen Anteil Sie an diesen Kosten tragen, hängt von Ihrer finanziellen Verhältnissen ab und wird vom Gericht entschieden.

Was?

Der Abschluss einer Begutachtung kann sehr verschieden sein. In der Regel bleibt am Ende immer noch ihr elterlicher Entscheidungsspielraum: meist wird versucht werden, bereits im Rahmen der Begutachtung auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine Einigung zu erzielen. Ist solch eine Einigung (noch) zu schwierig, wird ein oftmals schriftliches Gutachten die Fragen des Gerichts beantworten. Das Gericht wird dieses Gutachten an Ihren Anwalt weitersenden, so dass Sie es lesen können. In der Regel wird es noch eine Anhörung vor Gericht geben, zu der auch der Sachverständige geladen werden kann. Hier gibt es nochmals die Möglichkeit, zu einer Einigung zum Wohl Ihres Kindes zu gelangen.

Haben Sie weitere Fragen zur Begutachtung, empfiehlt es sich, diese Ihrem zuständigen Sachverständigen zu stellen.

Diese Informationsseite befindet sich im Aufbau und wird in Kürze mit weiteren Ausführungen, auch zu anderen Rechtsgebieten, ergänzt.


1Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.